Food & Event GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering

1. Allgemeines
Food & Event GmbH Catering (nachfolgend „Food & Event“) erbringt Catering- und Bankett-Dienstleistungen für Anlässe ihrer Kunden nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Food & Event übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber.

2. Offerte und Bestätigung
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet Food & Event dem Kunden eine detaillierte Offerte über die zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt Food & Event dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.

3. Infrastruktur / Organisatorisches
3.1. Infrastruktur
Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände für den Anlass mit entsprechenden Fahrzeugen erreichbar sind. Insbesondere hat der Kunde Food & Event umgehend, jedoch spätestens bis zu deren schriftlicher Auftragsbestätigung (siehe vorstehende Ziffer 2) zu informieren, falls die Zufahrt erschwert ist, das Gebäude über keinen Lift verfügt oder die erforderlichen Installationen (Strom, Wasser, etc.) nicht in üblicher gebrauchsfähiger Form vorhanden sind.

Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender Infrastruktur als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch Food & Event möglich ist.

3.2. Versicherung
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird.

3.3. Bewilligungen
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, bei der örtlich zuständigen Behörde eine allfällig erforderliche Bewilligung für eine Verlängerung einzuholen.

3.4. Zapfengeld
Sofern der Kunde oder Drittpersonen Getränke an den Anlass mitbringen, verrechnet Food & Event dem Kunden ein Zapfengeld pro Teilnehmer.

3.5. Nachtzuschläge
Ab Mitternacht, wird zum Stundenansatz für Service- und Küchenpersonal zusätzlich ein Nachtzuschlag von 20% / Stunde und Person verrechnet.

4. Änderung der Bestellung
Änderungen an der Bestellung des Kunden (Speisen und/oder Getränke) nach Abschluss des Vertrags sind bis spätestens acht Kalendertage vor dem Anlass möglich; eine spätere Änderung ist ausgeschlossen.

Veränderungen der Zahl der am Anlass teilnehmenden Personen können bis 3 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Die vom Kunden bekanntgegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich; Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Annullation
Löst der Kunde den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellt ihm Food & Event die hierdurch entfallenden Leistungen wie folgt in Rechnung:

> 14 Tage vor dem Anlass: keine Rechnungstellung.
13 – 8 Tage vor dem Anlass: 30 % der entfallenden Leistungen.
7 – 3 Tage vor dem Anlass: 50 % der entfallenden Leistungen.
2 – 0 Tage vor dem Anlass: 100 % der entfallenden Leistungen.

6. Verspätete Anlieferung, Verzögerungen

Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als Richtzeiten vereinbart. Food & Event übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses.

Food & Event ist jedoch bemüht, die Richtzeiten einzuhalten.

7. Material in Miete
Wird seitens Food & Event Mietmaterial für Fremdanlässe gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig, unversehrt und zeigerecht zurückgegeben wird. Verluste gehen zu Lasten des Kunden, bei verspäteter Rückgabe kann ein weiterer Miettag verrechnet werden.

7.1. Reinigung
Das Mietmaterial wird in sauberem Zustand geliefert.
Nicht oder schlecht gereinigtes Mobiliar wird zum Stundenansatz von Fr. 48.00 gereinigt und verrechnet. Über den Sauberkeitszustand entscheidet Food & Event. Bei Geschirr und Gläser ist die Reinigung im Mietspreis enthalten.
Fehlendes oder defektes Material wird durch Food & Event ersetzt oder repariert und entsprechend in Rechnung gestellt. Fremd-Ersatz wird nicht angenommen.

8. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung
Nach der Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von Food & Event eine Schlussrechnung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen), allfällige Verluste und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden.
Die Rechnung ist innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug berechnet Food & Event dem Kunden einen Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrags.
Food & Event GmbH ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Food & Event und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Food & Event und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Baden, wobei der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand gemäss Art. 30 BV verzichtet.

[Stand: 1.Okt. 2016]